I.Börsenbrief für Custody & Coporate Actions & Dual Quoting
Hier wird in Erwägung gezogen einen Börsenbrief anzubieten, welcher folgende Kompenten
beinhaltet
1. Custody
1. Aufzeigen von optionalen Handelsplätzen (z.B. EU zu USA)
2. Informationen zu Restriktionen und Handelsusancen
3. Informationen zu Stempelsteuern und/oder Transaktionssteuern (Hierbei handelt es
sich nicht um eine steuerliche Beurteilung bzw. Empfehlung, sondern lediglich an
Fallbeispielen dargestellte zu erwartende anfallenden zusätzlichen Kosten).
4. Tipps und Informationen zu schnellen erfolgreichen Depotüberträge
2. Corporate Actions
1. Spruchstellenverfahren – aktuell laufende Verfahren mit aktuellem Status
2. Class Actions
3. Kapitalerhöhungen / Kapitalreduzierungen
4. Umtäusche (freiwillig (voluntary) und obligatorisch (mandatory)
5. Merger & Aquisitions
6. Hauptversammlungen Kalender für Folgemonat
3. Dual Quoting
1. Im Rahmen des „zweiten Standbeines“ besteht die Überlegung die im
Serviceangebot aufgenommenen Unternehmen mit den Tageskursen vom Vortag des
Erscheinungstermins zu publizieren.
Erscheinungstermin geplant 14tägig zum Donnerstag und der Versand per PDF via E-Mail – über
Website www.advabrain.de abonnierbar
II. Dual Quoting in asiatischen Märkten
Dual Quoting in asiatischen Märkten für SmallCap Companies die entweder nicht gelistet
sich am europäischen Markt befinden oder nur eine Einzelregistrierung haben in einem
Markt wie z.B. Frankfurter Freiverkehr. Auch hier ist wichtig zu erwähnen, dass dieses
Serviceangebot keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung darstellen soll, sondern lediglich der
Transparenz des tatsächlichen Aktienwertes in der entsprechenden Fremdwährung
widerspiegelt.
1. Kapitalgesellschaft erteilt Auftrag für ein DualQuoting in
1.1 Singapore (SGD)
1.2 HongKong (HKD)
1.3 Japan (JPY)
Zum Startangebot werden für diese drei Märkte Handelsbanken als Partner gesucht,
welche auf Basis des europäischen Kurses eine TAX Kursanzeige in Ihr Kurstableau
aufnehmen (Kalkulation: Börsennotiz x Währungskurs x 1,05 (bei Kauf) / 0.95 (bei
Verkauf).
2. Kein direkter Kundenkontakt zwischen potentiellen Investoren und advabrain.
3. Die anfallenden Gebühren für die Veröffentlichung der Börsenkurse an den asiatischen
Handelsplätzen werden von der Kapitalgesellschaft getragen zusätzlich einer Fee zu
Gunsten der advabrain
4. Sollten sich aus der Veröffentlichung der Börsenkurse an den asiatischen Märkten
Folgetransaktionen ergeben, so sind diese nicht in Zusammenhang mit dem
Serviceangebot der advabrain anzusehen.
5. Das Angebot stellt zu keinem Zeitpunkt eine Kauf oder Verkaufsempfehlung dar.
III. Verwaltungsstelle für SmallCap Kapitalgesellschaften
Verwaltungsstelle für IPOs (SmallCap Kaitalgesellschaften ) - Vermittlung und
Überwachung ohne direkten Zugriff auf Kundengelder zwischen Einlage der
„Neuaktionäre“und Verbriefung und Ausgabe der Aktien mittels „Zeichnungsschein“ der
Kapitalgesellschaftseigentümer. Bisher hatte ich hier den Begriff Zahlstellenfunktion
gewählt. Hiervon würde ich gerne Abstand nehmen wollen und die Begrifflichkeit auf
Verwaltungsstellenfunktion abändern. Für Sie zur regulatorischen Einordnung erfolgt eine
saubere Abgrenzung als reine administrative Zahlstellenkoordination gegenüber
Zahlungsdienst nach ZAG oder Wertpapierdienstleistung nach WpIG oder Bankgeschäft
nach KWG. Grund hierfür ist, dass lediglich die Überwachung der Zahlungseingänge
seitens der Neuaktionäre erfolgt ohne direkten Zugang auf diese Gelder zugreifen zu
können.
1. Kapitalgesellschaft erteilt Auftrag zum IPO
2. Einholung der nötigen Dokumente (Handelsregisterauszug etc.pp)
3. Je nach Auftrag Implementierung einer lokalen ISIN (z.B. irische PLC IE...-ISIN)
4. Erstellung und Ausfertigung der Zeichnungsscheine → Aushändigung an Gesellschafter
der Kapitalgesellschaft → Ausgabe an potentielle Neuaktionäre durch Gesellschafter
5. Zeichnungsschein beinhaltet Konditionen des IPO mit Zahlungsnweisung
6. Neuaktionär überweist Geldbetrag an Partnerbank von Kapitalgesellschaft – Einsehrecht
ohne Transaktionsrecht wird advabrain eingeräumt.
7. Nach Bestätigung Geldeingang Verbriefung der Aktienanteile mittels Einzeldokument
und Eintragung im bei advabrain für die Kapitalgesellschaft geführtem Aktienregister.
8. Aushändigung Einzeldokument an Neuaktionär durch Kapitalgesellschaft bzw.
advabrain.
9. Bei gewünschten Käufen und Verkäufen wird direkt mit der Kapitalgesellschaft
(Gesellschafter) verhandelt. Die Serviceleistung von advabrain ist hierbei lediglich auf
die Aktualisierung des Aktienregisters beschränkt.
10. Kursfeststellungen sind nicht Bestandteil des Serviceangebotes.
Praktisch bedeutet es, dass advabrain nicht selbst regulierte Zahlstelle ist, sondern Mandatsund
Koordinationspartner, während eine Bank oder ein zugelassenes Wertpapierinstitut
offiziell Zahlstelle/Issuer Agent/Abwicklungsstelle ist. Dass solche Rollen typischerweise
von regulierten Kapitalmarkt-Dienstleistern übernommen werden, sieht man auch daran,
dass z.B. BankM die Paying-Agent-Funktion für Emittenten mit bei Clearstream verwahrten
Wertpapieren anbietet.
Geschäftsleiter und Sachkunde
Es sind zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter, Lebensläufe,
Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Nachweise der
Erfahrung im Zahlungsverkehr/Kapitalmarktgeschäft in advabrain involviert.
Organisation, Compliance, AML/KYC
Für Zahlstellenfunktionen ist Geldwäscheprävention zentral: KYC der Emittenten,
Sanktionslistenprüfung, Mittelherkunft, Transaktionsmonitoring, Vier-Augen-Prinzip,
Notfallkonzept, Auslagerungsmanagement, interne Kontrollen. Diese Aufgaben würde die
Partnerbank übernehmen – evtl. KYC vorgelagert durch Serviceangebot von advabrain.
Konten-/Abwicklungsstruktur
Unser Modell beinhaltet keine eigenen Konten der advabrain. Es werden Treuhandkonten
bzw. segregierte Kundenkonten über die Partnerbank laufen.