I.Börsenbrief für Custody & Coporate Actions & Dual Quoting

Hier wird in Erwägung gezogen einen Börsenbrief anzubieten, welcher folgende Kompenten

beinhaltet

1. Custody

1. Aufzeigen von optionalen Handelsplätzen (z.B. EU zu USA)

2. Informationen zu Restriktionen und Handelsusancen

3. Informationen zu Stempelsteuern und/oder Transaktionssteuern (Hierbei handelt es

sich nicht um eine steuerliche Beurteilung bzw. Empfehlung, sondern lediglich an

Fallbeispielen dargestellte zu erwartende anfallenden zusätzlichen Kosten).

4. Tipps und Informationen zu schnellen erfolgreichen Depotüberträge

2. Corporate Actions

1. Spruchstellenverfahren – aktuell laufende Verfahren mit aktuellem Status

2. Class Actions

3. Kapitalerhöhungen / Kapitalreduzierungen

4. Umtäusche (freiwillig (voluntary) und obligatorisch (mandatory)

5. Merger & Aquisitions

6. Hauptversammlungen Kalender für Folgemonat

3. Dual Quoting

1. Im Rahmen des „zweiten Standbeines“ besteht die Überlegung die im

Serviceangebot aufgenommenen Unternehmen mit den Tageskursen vom Vortag des

Erscheinungstermins zu publizieren.


Erscheinungstermin geplant 14tägig zum Donnerstag und der Versand per PDF via E-Mail – über

Website www.advabrain.de abonnierbar

II. Dual Quoting in asiatischen Märkten

Dual Quoting in asiatischen Märkten für SmallCap Companies die entweder nicht gelistet

sich am europäischen Markt befinden oder nur eine Einzelregistrierung haben in einem

Markt wie z.B. Frankfurter Freiverkehr. Auch hier ist wichtig zu erwähnen, dass dieses

Serviceangebot keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung darstellen soll, sondern lediglich der

Transparenz des tatsächlichen Aktienwertes in der entsprechenden Fremdwährung

widerspiegelt.

1. Kapitalgesellschaft erteilt Auftrag für ein DualQuoting in

1.1 Singapore (SGD)

1.2 HongKong (HKD)

1.3 Japan (JPY)

Zum Startangebot werden für diese drei Märkte Handelsbanken als Partner gesucht,

welche auf Basis des europäischen Kurses eine TAX Kursanzeige in Ihr Kurstableau

aufnehmen (Kalkulation: Börsennotiz x Währungskurs x 1,05 (bei Kauf) / 0.95 (bei

Verkauf).

2. Kein direkter Kundenkontakt zwischen potentiellen Investoren und advabrain.

3. Die anfallenden Gebühren für die Veröffentlichung der Börsenkurse an den asiatischen

Handelsplätzen werden von der Kapitalgesellschaft getragen zusätzlich einer Fee zu

Gunsten der advabrain

4. Sollten sich aus der Veröffentlichung der Börsenkurse an den asiatischen Märkten

Folgetransaktionen ergeben, so sind diese nicht in Zusammenhang mit dem

Serviceangebot der advabrain anzusehen.

5. Das Angebot stellt zu keinem Zeitpunkt eine Kauf oder Verkaufsempfehlung dar.

III. Verwaltungsstelle für SmallCap  Kapitalgesellschaften

Verwaltungsstelle für IPOs (SmallCap Kaitalgesellschaften ) - Vermittlung und

Überwachung ohne direkten Zugriff auf Kundengelder zwischen Einlage der

„Neuaktionäre“und Verbriefung und Ausgabe der Aktien mittels „Zeichnungsschein“ der

Kapitalgesellschaftseigentümer. Bisher hatte ich hier den Begriff Zahlstellenfunktion

gewählt. Hiervon würde ich gerne Abstand nehmen wollen und die Begrifflichkeit auf

Verwaltungsstellenfunktion abändern. Für Sie zur regulatorischen Einordnung erfolgt eine

saubere Abgrenzung als reine administrative Zahlstellenkoordination gegenüber

Zahlungsdienst nach ZAG oder Wertpapierdienstleistung nach WpIG oder Bankgeschäft

nach KWG. Grund hierfür ist, dass lediglich die Überwachung der Zahlungseingänge

seitens der Neuaktionäre erfolgt ohne direkten Zugang auf diese Gelder zugreifen zu

können.


1. Kapitalgesellschaft erteilt Auftrag zum IPO

2. Einholung der nötigen Dokumente (Handelsregisterauszug etc.pp)

3. Je nach Auftrag Implementierung einer lokalen ISIN (z.B. irische PLC IE...-ISIN)

4. Erstellung und Ausfertigung der Zeichnungsscheine → Aushändigung an Gesellschafter

der Kapitalgesellschaft → Ausgabe an potentielle Neuaktionäre durch Gesellschafter

5. Zeichnungsschein beinhaltet Konditionen des IPO mit Zahlungsnweisung

6. Neuaktionär überweist Geldbetrag an Partnerbank von Kapitalgesellschaft – Einsehrecht

ohne Transaktionsrecht wird advabrain eingeräumt.

7. Nach Bestätigung Geldeingang Verbriefung der Aktienanteile mittels Einzeldokument

und Eintragung im bei advabrain für die Kapitalgesellschaft geführtem Aktienregister.

8. Aushändigung Einzeldokument an Neuaktionär durch Kapitalgesellschaft bzw.

advabrain.

9. Bei gewünschten Käufen und Verkäufen wird direkt mit der Kapitalgesellschaft

(Gesellschafter) verhandelt. Die Serviceleistung von advabrain ist hierbei lediglich auf

die Aktualisierung des Aktienregisters beschränkt.

10. Kursfeststellungen sind nicht Bestandteil des Serviceangebotes.


Praktisch bedeutet es, dass advabrain nicht selbst regulierte Zahlstelle ist, sondern Mandatsund

Koordinationspartner, während eine Bank oder ein zugelassenes Wertpapierinstitut

offiziell Zahlstelle/Issuer Agent/Abwicklungsstelle ist. Dass solche Rollen typischerweise

von regulierten Kapitalmarkt-Dienstleistern übernommen werden, sieht man auch daran,

dass z.B. BankM die Paying-Agent-Funktion für Emittenten mit bei Clearstream verwahrten

Wertpapieren anbietet.


Geschäftsleiter und Sachkunde

Es sind zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter, Lebensläufe,

Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Nachweise der

Erfahrung im Zahlungsverkehr/Kapitalmarktgeschäft in advabrain involviert.


Organisation, Compliance, AML/KYC

Für Zahlstellenfunktionen ist Geldwäscheprävention zentral: KYC der Emittenten,

Sanktionslistenprüfung, Mittelherkunft, Transaktionsmonitoring, Vier-Augen-Prinzip,

Notfallkonzept, Auslagerungsmanagement, interne Kontrollen. Diese Aufgaben würde die

Partnerbank übernehmen – evtl. KYC vorgelagert durch Serviceangebot von advabrain.


Konten-/Abwicklungsstruktur

Unser Modell beinhaltet keine eigenen Konten der advabrain. Es werden Treuhandkonten

bzw. segregierte Kundenkonten über die Partnerbank laufen.


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